Sanieren von Kleindenkmälern
Auch Sanierungen von Klein- und Flurdenkmälern (z.B. Kapellen) sind mit Kosten verbunden. Es lohnt sich in diesem Fall die Kultur- und Kunstförderung des Landes Steiermark im Auge zu behalten: Kultur- und Kunstförderungen – Kultur – Land Steiermark. Wird der Plan einer Sanierung spruchreif, ist zu überprüfen, ob das Klein- oder Flurdenkmal ein denkmalgeschütztes Objekt ist.
Hierzu ein Hinweis des Denkmalamtes: Steht ein Objekt unter Denkmalschutz, ist gemäß § 5 Denkmalschutzgesetz für jede Veränderung, die dessen Bestand (Substanz), überlieferte (gewachsene) Erscheinung oder künstlerische Wirkung beeinflussen kann, eine Bewilligung des Bundesdenkmalamtes einzuholen. Als Veränderung zählen somit alle Arten von Umbauten und Restaurierungen, aber auch bereits kleine Eingriffe in den Bestand und/oder die Erscheinung. Hier finden Sie Informationen und Materialien zur Denkmalveränderung und dem Bewilligungsantrag. Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Veränderung sind unter „Weiterführende Informationen“ verlinkt.
Eine Liste mit denkmalgeschützten Objekten in der Steiermark ist hier zu finden: Denkmalliste.



